R E G E L N   F Ü R   D A S   C H E M I E L A B O R

 

Die folgenden Regeln sollen ein sicheres und erfolgreiches Arbeiten gewährleisten; dies gelingt natürlich nur wenn sie eingehalten werden !

1. Das Labor/der Übungsraum darf nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden!

2. Die Versuchsvorschriften und Anordnungen der Lehrkräfte sind genau zu beachten! Das gilt inbesondere für Mengenangaben und die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten.

3. Geräte oder Glasgefäße nie an den Tischrand stellen!

4. Verschüttete Chemikalien sofort ordnungsgemäß entsorgen!

5. Geruchs- und Geschmacksproben nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fachlehrers durchführen.

6. Beim Anzünden des Brenners nie Gesicht oder Haare über die Brenneröffnung halten. Verbrennungsgefahr!

7. Beim Erwärmen von Flüssigkeiten, Glasapparaturen oder bei Gebrauch von Säuren und Laugen muss eine Schutzbrille und Schutzkleidung getragen werden!

8. Reagenzglasöffnungen nicht auf Personen richten. Nur trockene Gefäße erhitzen!

9. Keine Festkörper in den Ausguß werfen. Nach dem Ausgießen von Flüssigkeiten mit Wasser nachspülen!

10. Flaschen und Chemikalienbehälter nur zur Entnahme von Chemikalien öffnen und sofort nach Gebrauch wieder verschließen.

11. Gefahrstoffe sind ausser giftigen auch feuergefährliche oder ätzende Chemikalien.

12. Arbeitsmittel & Chemikalien sind nur nach Aufforderung durch die Fachlehrer/in zu benutzen und sachgemäß zu bedienen. Sie dürfen nicht vom Arbeitsplatz entfernt werden.

13. Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht im Labor verzehrt werden!
Chemikalien oder andere Stoffe, die nicht zum Verzehr bestimmt sind, dürfen nicht in den Mund genommen werden. Auch Rauchen ist wegen Feuergefahr nicht gestattet. Eß-, Trink- oder sonstiges Küchengeschirr darf nie für Versuche verwendet werden!

14. Umweltbelastende Stoffe müssen gesondert entsorgt werden.

15. Nach Beendigung der Versuche sind die Geräte zu reinigen, die Arbeitsplätze und das Labor sind gesäubert zu verlassen.

16. Bei Brand oder Freiwerden von größeren Mengen an giftigen Gasen oder Dämpfen ist sofort der Saal zu verlassen.

17. Verletzungen jeglicher Art sind der Lehrkraft sofort zu melden.

18. Händewaschen soll mit kaltem Wasser erfolgen, da bei Verwendung von warmen Wasser die Gefahr erhöhter Hautdurchlässigkeit besteht.

19. Man sollte überhaupt nur dann Experimentieren, wenn Löschmittel, Erste Hilfe Kasten, Augenwaschflasche, Schutzmittel wie Schutzbrille, Gasabzugskasten etc. bereit stehen.

20. Bei entsprechend gekennzeichneten Chemikalien (siehe die R- und S-Sätze ) muß eine Schutzbrille getragen werden. Im Zweifelsfall ist es besser beim Experimentieren immer eine Schutzbrille zu tragen.

Hier noch einige Warnungen vor Experimenten zu Hause.....

- Reagenzgläser müssen beim Erhitzen so gehalten werden, daß die Öffnung nicht auf die   eigene oder andere Personen gerichtet ist.

- Nie in Gegenwart von kleinen Kindern oder Tieren experimentieren!

- Chemikalien außer Reichweite von Kleinkindern aufbewahren !

- Bei der Untersuchung von Nahrungs- bzw. Genußmitteln wie Zucker, Mehl, Essig, Salz usw.   müssen die benötigten Mengen zuerst in Laborgefäße abgefüllt werden. Nicht verwendete   Lebensmittelreste gehören in den Hausmüll oder in den Ausguß.

- Auch zu Hause muß für Löschzwecke ein Eimer mit Sand bereitstehen ! Löschen mit Wasser   ist bei vielen Chemikalien gefährlich!

- Laborgeräte nach Gebrauch reinigen und vom Haushaltsgeschirr getrennt aufbewahren.

- Eine Tabelle mit Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge bereithalten